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Thailändische Freundin - Visum Deutschland

Thailändische Freundin nach Deutschland einladen

Schengen Visum

 

Thailändische Freundin nach Deutschland einladen

Für Thailänder ist es in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden ein Visum für Deutschland oder die Schengenstaaten zu bekommen. Man hat jemand in Pattaya oder egal wo kennengelernt und möchte diese Person jetzt gerne nach Deutschland einladen.

Schengen Visum für thailändische Freundin oder FreundGrundsätzlich ist es natürlich nach wie vor weiter möglich ein solches Visum zu beantragen. Ein solches Visum kann für maximal 90 Tage erteilt werden, jedoch ist scheinbar die Chance auf ein Visum grösser, wenn nur eine Reise von 1 oder 2 Monaten angestrebt wird.

Möchte man seine thailändische Freundin oder thailändischen Freund nach Deutschland einladen benötigt man folgende Dokumente :

Verpflichtungserklärung

Man muss auf der Ausländerbehörde in Deutschland eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der man sich verpflichtet alle eventuell entstehenden Kosten für den Aufenthalt des Freundes / Freundin in Deutschland zu übernehmen.

Im Zusammenhang mit der Verpflichtungserklärung prüft die Ausländerbehörde die finanziellen Möglichkeiten des Einladenden und ob entsprechender Wohnraum in Deutschland zur Verfügung steht.

Die finanziellen Verhältnisse werden in der Regel mit einem Steuerbescheid, einem Einkommensnachweis und ggfs. mit einem Vermögensnachweis belegt.

Wohnraum kann mit einem entsprechenden Mietvertrag oder mit einem Grundbuchauszug nachgewiesen werden


Krankenversicherung

Der Antragsteller muss ferner für den Aufenthaltszeitraum eine Krankenversicherung nachweisen mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro. Die Krankenversicherung muss Schengenweit Gültigkeit haben. Ggfs. kann eine solche Versicherung auch von dem Einladenden abgeschlossen werden. Entsprechende Versicherungen werden vom ADAC und von der Hanse Merkur Versicherung angeboten.


Flugticketreservierung

Bei Beantragung des Visum muss eine gülte Flugreservierung vorgelegt werden. Die Vorlage eines Flugtickets ist nicht erforderlich. Dies hat den Vorteil, dass man eine Reservierung ggfs. stornieren kann, wenn das Visum abgelehnt wird. Allerdings verlangen Reisebüros in Thailand in der Regel eine Gebühr (ca. 10 - 20 Euro) für die Reservierung, die nicht erstattungsfähig ist.

 

Rückkehrbereitschaft bzw. Rückkehrwilligkeit

Die deutschen Auslandsvertretungen sind angewiesen, die Rückkehrwilligkeit eines Antragstellers in sein Heimatland zu prüfen. Eine diesbezügliche negative Einschätzung ist gleichzeitig auch der Hauptgrund, warum ein Visaantrag abgelehnt wird.

Die Rückkehrwilligkeit kann mit folgenden Dokumenten untermauert werden

- Nachweis über Grundbesitz in Thailand
- Nachweis von eigenen Kindern
- Einkommen / Arbeitsvertrag / feste Beschäftigung in Thailand
- Bestätigung des Arbeitgebers über eine ungekündigte Stellung
- Urlaubsbestätigung des Arbeitgebers

Kann nicht wenigstens ein oder zwei dieser Dokumente vorgelegt werden, ist eine Visaablehnung äusserst wahrscheinlich.

Weiterhin wird auf der deutschen Botschaft ein Interview mit dem Antragsteller durchgeführt. Es ist ratsam ehrlich zu antworten, weil beim Verdacht auf Lügen oder Irreführung das Visum sicherlich abgelehnt wird. Gut ist wenn man überzeugend klar machen bzw. erklären kann, warum man sicherlich wieder nach Thailand zurückkommen wird.

Passbild

Ein aktuelles Passbild in der Grösse 3 x 4 cm in Farbe.


Visagebühren

Die Visagebühren betragen 60 Euro, müssen aber in Thai Baht bezahlt werden.

 

Reisepass

Zur Beantragung des Visums ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestends 90 Tage nach Ablauf des zu beantragenden Visums Gültigkeit haben.


Beantragung des Schengen Visums

Hat man alle Dokumente zusammen, kann ein Visum bei der Deutschen Botschaft in Bangkok beantragt werden.

Dazu muss telefonisch ein Termin vereinbart werden. Die Terminvereinbarung läuft über ein Call Center unter der Telefonnummer 1900 222 343. Die Verbindung kostet 9 Baht pro Minute. Die Nummer ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr zu erreichen.

Zur Beantragung des Visums müssen dann alle oben genannten Dokumente zum Termin mitgenommen werden.

Eine Entscheidung über das Visum erfolgt in der Regel innerhalb von 3 - 10 Tagen.


Ablehnung eines Visums

Wird ein Visum abgelehnt kann innerhalb von 30 Tagen ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden. Dabei sollte man dann insbesondere auf die Punkte eingehen, die im ersten Antrag zur Ablehnung des Visums geführt haben.

Hinweis : Ein Visum wie es hier beschrieben wird eignet sich nicht zur Eheschliessung. Hierfür gibt es besondere Visa und entsprechende Vorschriften.

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