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Jahresvisum Thailand

Rentner Visum in Thailand

Dauerhaft in Pattaya Leben

 


Jahresvisum für Ausländer ab 50 Jahre

Wer mindestens 50 Jahre alt ist kann mit einem Rentnervisum (Retirement Visum) dauerhaft in Thailand leben.

Das Visum wird für jeweis ein Jahr ausgestellt und kann beliebig verlängert werden.

Voraussetzung für ein Rentnervisum

Voraussetzung zur Erteilung eines solchen Visums ist der Nachweis, dass man eine Rente von mindestens 800.000 Baht im Jahr bezieht, wenn man mit einer Thailänderin verheiratet ist reichen 400.000 Baht.

Ist die Rente niedriger als die oben angegebenen Beträge, kann der Differenzbetrag in Form eines Bankguthabens auf einer thailändischen Bank nachgewiesen werden.

Beispiel :

Wenn die Rente umgerechnet pro Jahr anstelle von 800.000 Baht nur 500.000 Baht beträgt, dann muss man zusätzlich den Nachweis erbringen, dass man 300.000 Baht auf einem Bankkonto angelegt hat. Nachweis erfolgt üblicherweise per Sparbuch.

Natürlich kann man auch 800.000 Baht auf einem Sparbuch anlegen, dann braucht man keinen Rentennachweis.

 

 

Beim Wiederholungsantrag müssen die entsprechenden Guthaben auf einem Bankkonto schon mindestens für drei Monate, diedem Antrag vorausgehen, auf dem Bankkonto sein.

Wie weist man die Rente in Thailand nach ?

Der Rentenbescheid muss von der Botschaft oder einem Konsulat beglaubigt werden. In Pattaya kann man eine solche Beglaubigung beim Österreichischen Honorarkonsulat (auch Deutsche) gegen eine Bearbeitungsgebühr erhalten.

 

Wo muss das Visum beantragt werden ?

Das entsprechende Visum kann auf der Immigration, Jomtien Beach Road, Soi 5, beantragt werden.

 

90 Tage Meldung

Wer sich in Thailand länger als 90 Tage aufhält, muss sich alle 90 Tage auf der Immigration melden. Also auch Rentner mit einem Jahresvisum. Mitzubringen sind der Reisepass, ein aktueller Nachweis, aus dem hervorgeht wo man wohnt (z.B. Kopie einer Telefonrechnung), Kopie des Passes und des Visums, sowie ein entsprechend ausgefüllter Antrag für die 90 Tage - Meldung. Diese Meldung ist nicht mit Gebühren verbunden.

 

Was tun wenn man nicht genug Geld nachweisen kann ?

Grundsätzlich gibt es keine Ausnahmeregelungen. Aber es gibt Möglichkeiten, diese Regelungen zu umgehen. Es gibt Leute, die dabei gegen Gebühr helfen, entsprechende Anzeigen finden sie z.B. im Farang Magazin.

Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass dieser Hinweis keine Empfehlung darstellt.

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