Pattaya XXL
Das neue deutsche Immobilienportal Pattaya Haus eigentumswohnung Verkauf Pattaya XXL Informationen über Pattaya auf Facebook


Wissenswertes

 


 

 

Pattaya Immobilien 24

 

Thailand Foto Download

Work Permit - Arbeitsgenehmigung in Pattaya, Thailand

 

 

 

 

German Garden Pattaya

 

Preiswerte Webseitenerstellung

 

 

 

 

Thai Girls

 

 

Arbeiten in Pattaya - Thailand
Arbeitsgenehmigung (Work Permit)

Eine Arbeitsgenehmigung ist unverzichtbar

Viele Menschen träumen davon, dort zu arbeiten wo andere Urlaub machen. Das geht auch in Pattaya und natürlich auch in anderen Orten von Thailand.

Allerdings ist es oft recht schwierig, einen entsprechenden Job zu bekommen und selbst wenn sind die Verdienstmöglichkeiten oft enttäuschend. Auch wenn es Ausländer gibt, die brutto 4.000 Euro und mehr verdienen, so ist das jedoch wohl eher die absolute Ausnahme. 1.500 Euro gilt hier schon als sehr gutes Einkommen. Selbst Thailänder mit einer qualifzierten Ausbildung verdienen oft nicht mehr als 400 Euro im Monat.

Aber auch die Abzüge sind geringer als in Deutschland. Bei 1.500 Euro brutte betragen die Abzüge (Steuern und Sozialversicherung) nur etwa 120 Euro. Und natürlich ist auch das Leben in Thailand billiger als in Europa.

Unverzichtbar aber ist die Arbeitsgenehmigung. Jeder, der daran denkt ohne Arbeitsgenehmigung zu arbeiten sei gewarnt : Wer erwischt wird landet gleich im Gefängnis, wird später abgeschoben und kommt auf die sogenannte "Schwarze Liste" und das bedeutet dann lebenslanges Wiedereinreiseverbot.

 

Die Arbeitsgenehmigung - Work Permit

Jeder Ausländer, der in Thailand arbeitet braucht eine Arbeitsgenehmigung.

Eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland ist für Ausländer schon schwer zu bekommen, aber in Thailand ist es noch einbisschen schwieriger.

Arbeiten in Pattaya : Nur mit Arbeitserlaubnis Zunächst einmal kann nur eine Firma eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Die betreffende Person selbst kann keinen Antrag stellen.

 

Und dann gilt eine Arbeitsgenehmigung, wenn erteilt, auch nur für die Arbeit in der Firma, die den Antrag gestellt hat und auch nur am Firmensitz. Selbst bei Aussendiensttätigkeiten ist der Umfang der Arbeitsgenehmigung auf das Bundesland (Provinz) beschränkt.

 

Die Vorraussetzungen für die Firma

Die thailändische Firma muss für jeden Ausländer, der in der Firma arbeitet mindestens 4 Thailänder beschäftigen. Darüber hinaus muss die thailändische Firma pro Ausländer mindestens ein registriertes Kapital von 2 Millionen Baht haben.

Will eine Firma also zwei Ausländer beschäftigen, dann müssen mindestens 8 Thais in der Firma arbeiten und das registrierte Firmenkapital muss mindestens 4 Millionen Baht betragen.

Auch die Firma muss bei Beantragung eine Unmenge von Dokumenten einreichen über die Firma, gezahlte Steuern, Bilanzen usw. Auch diese müssen vom geschäftsführenden Gesellschafter einzeln unterschrieben werden.

Boi - Thailand Board of InvestmentAnders sieht es aus, wenn die Firma, die die Arbeitsgenehmigung beantragt, ein sogenannte BOI - Status hat. Dies bedeutet, dass die Firma vom "Board of Investment" als förderungswürdig anerkannt wurde.

Dieser BOI - Status ist schwierig zu erlangen, zumindest für kleine Firmen. Wenn eine Firma aber diesen Status hat, kann sie fast unbegrenzt ausländische Arbeitnehmer beschäftigen. Entsprechende Arbeitsgenehmigungen werden extrem schnell erteil.

 

Der Bewerber für eine Arbeitsgenehmigung in Thailand

Weiterhin sind viele Berufe in Thailand von vorneherein für Ausländer verboten. Allerdings wird das Verbot manchmal etwas umgangen, in dem die Berufsbezeichnung etwas abgewandelt wir.

Der Ausländer muss für den auszuübenden Beruf entsprechende Qualifikationen nachweisen. Viele Kopien werden verlangt, die alle eigenhändig zu unterschreiben sind. Nicht selten sind mehr als 100 Unterschriften erforderlich.

Wenn man mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet ist, so erleichtert dies etwas die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung.....aber die Vorteile sind begrenzt.

 

Die Beantragung einer "Workpermit"

Es gibt viele Anwälte oder sogenannte Berater, die bei der Beschaffung einer Arbeitsgenehmigung behilflich sind. Nicht alle sind aber wirklich hilfreich. Es gibt nicht wenige, die einfach keine Ahnung haben und bei denen man bezahlt und es kommt nichts bei rum. Die Kosten belaufen sich hierbei auf etwa 15.000 bis 25.000 Baht - "alles inklusive".

Es kann durchaus mehrere Monate dauern bis nach Beantragung eine Arbeitsgenehmigung bewilligt (oder abgelehnt) wird. Entgegen oft verbreiteter Meinung darf man während der Beantragungsphase nicht arbeiten. Verstösse werden extrem hart geahndet, siehe weiter oben.

Eine Arbeitsgenehmigung wird in der Regel für ein Jahr erteilt. Nach deren Ablauf kann eine Verlängerung für ein weiteres Jahr beantragt werden. Die Verlängerung ist etwas einfacher als die Erstbeantragung.

Auf Grundlage der Arbeitsgenehmigung wird auch ein entsprechendes Jahresvisum (Non Immigrant B) erteilt.

Der thailändische Staat unterstellt bei westlichen ausländischen Arbeitnehmern ein Mindesteinkommen von 50.000 Baht, etwa 1.200 Euro. Geringere Einkommen werden nicht akzeptiert. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der für weniger arbeitet trotzdem auf ein Bruttoeinkommen von 50.000 Baht Steuern und Sozialabgaben zahlen muss, auch wenn er inoffiziell nur weniger verdient.

 

 

 

Pattaya Informationen

 

Ferienvillas Pattaya mit privatem Swimmingpool